Jährliche Mieterhöhung, Staffelmiete - Genaue Formulierung
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Nun geht es aber um die Mieterhöhung. ... Die Kündigung muß schriftlich spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats erfolgen. ... Mieterhöhungen nach dieser Zeit müssen neu vereinbart werden.