Das Jobcenter hat mir daraufhin rückwirkende Zahlungen ,aufstockendes ALG2, ab Monat Mai gewährt, hat das Wohngeld als Einkommen mit angerechnet (soweit auch für mich noch plausibel) und zieht mir jetzt im Nachhinein nochmal das gesamte, seit Mai gezahlte Wohngeld (452 €), als Erstattung von dem Hartz 4 ab und zahlt es es an die Wohngeldbehörde. Für mich stellt es sich als doppelte Anrechnung dar und ich frage hier, ob ich mich bei einem Widerspruch auf die Grundsätze des Vertrauensschutzes berufen kann und ob dieser Widerspruch dann bei der Wohngeldbehörde oder beim Jobcenter einzureichen ist.