Vor Beginn der Mindestfrist kündigen - Nachteile?
vom 2.4.2024
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler / Merzig
D.h. ich müsste fristgerecht am 31.05.2027 zum 31.07.2024 kündigen um diese einzuhalten. Da ich mit meiner aktuellen Firma nicht im Streit bin (ich kündige um einen weiteren Karriereschritt zu machen), würde ich gerne bereits heute (02.04.2024) die Kündigung aussprechen. Hier meine Fragen: 1.Habe ich einen juristischen Nachteil, wenn ich „netterweise" vor Beginn der Mindestfrist kündige und haben Sie einen Textbaustein - um hier rechtssicher zu sein?