Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie können den Mietvertrag leider nicht kündigen.
Sie können nur versuchen, mit dem Vermieter eine Aufhebung des Mietvertrages zu erreichen, indem Sie einen Nachmieter finden, der die Wohnung im direkten Anschluß mietet.
Alternativ können Sie versuchen, die Wohnung unterzuvermieten, allerdings benötigen Sie dafür in den meisten Fällen eine Erlaubnis des Vermieters.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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