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Wohnung kündigen

| 19. Februar 2008 22:10 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrter Anwalt,

Am 19.Nov.07 habe ich in Hamburg einen Mietvertrag unterschrieben. Beginn 01.12.2007. Unter §2 Mietzeit ist folgendes geschrieben:
"Das Mietverhältnis beginnt am 01. Dezember 2007. 1. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht. Für den Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist auf 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als 5 Jahre verstrichen sind. Die Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum 30.11.2008 zulässig."

Zu Mietbeginn war geplant, mind 1 Jahr in Hamburg zu wohnen. Mein Arbeitgeber plant nun mich ab April 08 für 2 Jahre nach Athen (Griechenland) zu schicken.

Frage: Ist es möglich den Mietvetrag legal bis April 08 zu kündigen, da ich meinerseits kein gesteigertes Interesse daran habe in Athen zu wohnen und in Hamburg eine leerstehende Wohnung zu bezahlen. Sollte dies nicht möglich sein, was würden sie mir raten.

Vielen Dank für die Beantwortung

Chris

19. Februar 2008 | 22:53

Antwort

von


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10117 Berlin
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Sie können den Mietvertrag leider nicht kündigen.

Sie können nur versuchen, mit dem Vermieter eine Aufhebung des Mietvertrages zu erreichen, indem Sie einen Nachmieter finden, der die Wohnung im direkten Anschluß mietet.
Alternativ können Sie versuchen, die Wohnung unterzuvermieten, allerdings benötigen Sie dafür in den meisten Fällen eine Erlaubnis des Vermieters.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

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