Aufehthaltsberechnung
vom 23.11.2016
78 €
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Dem Wechsel war ein Missverständnis zwischen meiner Freundin und dem Sachbearbeiter voraus gegangen, da ihr eigentliches Anliegen schon im Oktober ein Visum nach Abs. 1 war um eine Nebentätigkeit im Bundegebiet aufzunehmen welches unter Abs. 5 untersagt ist. ... 2.Ist ein Wechsel auf einen Aufenthaltstitel nach §16 Abs. 1 a Studienbewerber jetzt möglich um „die Zeit" der Studienvorbereitenden Maßnahmen anzuhalten bis zur Zulassung am Studienkolleg (Bestätigung zum Aufnahmetest ist bereits vorhanden) um diese dann wieder ab März 2017 mit Beginn des selbigen fortlaufen zu lassen? ... Darüber hinaus gibt es wohl eine „umständliche" Möglichkeit ein direktes Studium zu beginnen (grundsätzlich nicht unser Wusch).