Nachvertragliches Wettbewerbsverbot als Gesellschafter (Arbeitnehmer)
vom 28.6.2010
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Arbeitsrechtlich bestand im (alten) Unternehmen im Arbeitsvertrag eine Wettbewerbsklausel, die jedoch vor längerer Zeit unzweifelhaft gekündigt wurde. In der Gesellschaftervereinbarung ist u.a. folgendes geregelt: a) die Anteile gehen bei betriebsbedingter Kündigung an den Investor b) eine entsprechend deutlich verringerte Beteiligung am Verkaufserlös c) ein Wettbewerbsverbot, auch nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft (2 Jahre) - jedoch ohne eine Entschädigungsvereinbarung Folgende Fragen: 1) Ist das nachvertragliche Wettbewerbsverbot (als ehemaliger Gesellschafter) unter Berücksichtigung der Stellung (Leitender Angestellter, geringe Beteiligung) rechtlich o.k., strittig oder ungültig? ... 2) Im Falle einer teilweisen oder gänzlichen Gültigkeit des Wettbewerbsverbotes (als ehemaliger Gesellschafter) ergibt sich daraus eine Pflicht zur Entschädigung (analog Arbeitsrecht)?