Betreff: unerlaubter Stromverbrauch zu meinen Lasten
beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Reeder / Berlin
Von diesem Vorgang habe ich auch nur Kenntnis, weil der Monteur sich bei mir gemeldet hatte im Büro und nach dem neuen Eigentümer fragte. ...und um diesen Stromzähler geht es...und um diese Arbeitsrechnung sowie um diesen Verbrauch bis Ende 2003. 1,5 Jahre wurde auf diesem Zähler Strom verbraucht in Höhe von fast 800.- Euro, die ICH bezahlen soll. ... Dabei ergab es sich, dass noch ein weiterer Stromzähler - nämlich den meiner eigenen damaligen Wohnung auch noch - ohne mein Wissen+Zustimmung - von den neuen Eigentümern benutzt wurde und auch da ein hoher Stromverbrauch produziert wurde, den ich zu bezahlen habe. ... ...ja ja...weiß ja :hoffen auf Gerechtigkeit > sowas gibt es nicht > gibt nur Urteil Bitte um Beantwortung >>>> Danke § 263 Abs. 1 Strafgesetzbuch „(1) Wer in der Absicht , sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögens-vorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft