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8.019 Ergebnisse für recht bezahlt

Seitens der Bank gekündigtes Immobiliendarlehen
vom 12.11.2006 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sonderbedingungen für Hypothekendarlehen (Fassung 7/1993) 10.Kündigungsrecht der Bank 10.1.Die Bank kann das Darlehen nur kündigen, wenn 10.1.1.der Darlehensnehmer mit einem Betrag mindestens in der Höhe der für drei Monate geschuldeten Leistung nach Mahnung unter Hinweis auf das Kündigungsrecht länger als einen Monat in Verzug bleibt, 10.1.2. die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Beleihungsobjektes oder eines seiner Teile angeordnet wird, 10.1.3.die vereinbarte Grundschuld oder eine sonstige Sicherheit auch nach Fristsetzung unter Hinweis auf das Kündigungsrecht nicht verschafft wird, 10.1.4. bei Koppelung des Darlehens mit einer Lebensversicherung dieabzuschließende Lebensversicherung nicht oder in einer vom Darlehensvertrag abweichenden Form zustande kommt oder Prämienverzug in Höhe von mindestens einer Monatsprämie von länger als einem Monat besteht oder die abzutretende Lebensversicherung ganz oder teilweise gekündigt oder aus einem sonstigen Grunde aufgelöst oder in eine beitragsfreie umgewandelt wird oder der Versicherer aus gesetzlichen, satzungsmäßigen oder sonstigen Gründen von der Verpflichtung zur Leistung ganz oder teilweise frei wird, und zwar er dann, wenn diese Voraussetzungen bei mehreren Versicherungsverträgen nur für einen Vertrag vorliegen. 10.2.Die Bark kann das Darlehen im übrigen nur aus einem wichtigen, im Verhalten des Darlehensnehmers liegenden Grund kündigen. 11.Entschädigung in besonderen Fällen 11.1.Werden fällige Beträge nicht rechtzeitig bezahlt, hat der Darlehensnehmer der Bank den entstehenden Verzugsschaden zu ersetzen. 11.2.Wird das Darlehen vor Ablauf eines Zinsbindungszeitraumes durch Kündigung seitens der Bank fällig, so ist von da an bis zum Zeitpunkt, zudem der Darlehensnehmer gem.
Bruchteilsgemeinschaft Immobilie 50:50
vom 12.8.2014 60 € Historischer Preis
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ZV Recht. ... Aktuell bestehen überfällige Forderungen gegen die Bruchteilsgemeinschaft von etwa 15000€, dazu 3000€ welche ich nach Kontopfändung bereits bezahlt hatte. (Forderung war gegen beide Eigentümer) Prinzipiell ist die Immobilie aber tragfähig, zumal das größte Darlehen im letzten Monat fertig bezahlt wurde.
Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und Zugewinnausgleich.
vom 25.11.2015 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe sämtliche Kosten vom Haus (Darlehn Haus, Versicherungen, Strom, Wasser,...) bezahlt und das Leasingfahrzeug mit Benzin und meiner Frau und ein Unterhalt von 1.000 € bezahlt. ... Ich habe von März – Oktober das Darlehn vom Haus bezahlt und meine Familie hat im Haus gelebt. ... Ist jetzt Rechtens nach den Verkauf des Hauses den Trennungsunterhalt zu erhöhen ?
Vertragsschluss Online durch Akzeptieren von AGB ohne Unterschrift gültig?
vom 21.12.2009 36 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Go Ahead ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, soweit diese nicht zuvor bezahlt worden sind. § 3 Informationspflichten Der Besteller ist verpflichtet, Go Ahead fortlaufend über alle etwaigen Änderungen seiner, in der Bestellung angegebenen Daten, unverzüglich schriftlich zu informieren. ... Sämtliche Dokumente sind nach Englischem Recht zwingend am Registered Office, also an der englischen Anschrift aufzubewahren. ... Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Besteller bei Go Ahead als Dienstleistung auch das Servicepaket bestellt und bezahlt hat. § 4 Haftung Go Ahead haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch Go Ahead, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Inhalt der Grunddienstbarkeit
vom 14.10.2008 50 € Historischer Preis
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Kann es sein, daß der Anwalt Recht hat, nämlich daß ich mit dem Kauf des Grundstücks und des Hauses nicht auch die auf meinem Grundstück - hier insbesondere die auf der Zufahrt - sich ehemals befindenden Pflastersteine erworben habe? ... Die Zufahrt liegt zudem rechts vor meinem Haus und mir wird durch die Grunddienstbarkeit eine eigene Nutzung gar nicht erst ermöglicht. 3.
Kaufvertrag Eigentumswohnung - Notar Eintragung der Auflassungsvormerkung
vom 12.7.2009 100 € Historischer Preis
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Weitergehende Rechte des Verkäufers bleiben unberührt. ... III des Grundbuches eingetragenen Rechte, insbesondere Abt. ... Sollten gleichwohl Rechte eingetragen sein, an deren Bestellung der Käufer nicht mitgewirkt hat, wird hiermit die Löschung vorsorglich beantragt.
Zahnarztpraxismietvertrag
vom 4.11.2010 20 € Historischer Preis
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Der Vermieter hat das Recht, die Höhe des Vorschusses den tatsächlich an¬fallenden Kosten anzupassen. (3) Etwaige Nach- oder Rückzahlungen sind innerhalb von vier Wochen nach Be¬kanntgabe fällig. (4) Die Verbrauchswerte für die Gasetagenheizung sowie des Stromverbrauchszählers rechnet die Mieterin direkt mit dem von Ihr gewählten Versorger ab. § 6 Zustand und Ausstattung der Mietsache, Herstellungspflichten des Vermieters (1) Die Mieträume sind von dem Vermieter in einem für den Mietzweck geeigneten Zustand zu übergeben. (2) Zu den Mieträumen gehören folgende Einrichtungen und Anlagen: a)Etagenheizungsanlage b)Heizkörper c)Toiletteninstallationen mit Waschbecken Die zuvor bezeichnete Ausstattung steht und verbleibt im Eigentum des Vermieters. ... Die Mieterin stellt den Vermieter von jeglicher Inanspruchnahme frei, die im Zusammenhang mit den bezeichneten Einrichtungen und den vorstehend aufgeführten Mieterpflichten steht. (4) Die Mieterin haftet dem Vermieter dafür, dass bei der baulichen Veränderung keine Schäden am Mietgegenstand entstehen. (5) Die Gestaltung der in Absatz 1 sowie nachträglich bewilligter Maßnahmen ergeht unter Ausschluss jeglicher Zusicherung und Gewähr für ihre Realisierbarkeit sowie vorbehaltlich der Rechte Dritter, öffentlich-rechtlicher Verbote, Beschränkungen und Genehmigungspflichten. (6) Etwa erforderliche Zustimmungen oder Genehmigungen Dritter hat die Mieterin auf eigene Kosten selbst einzuholen.
Prüfung eines Bauträgervertrages
vom 20.12.2012 65 € Historischer Preis
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Der Inhalt der Rechte ist dem Erwerber bekannt. ... Verkauf Der Veräußerer verkauft an den dies annehmenden Erwerber zu Miteigentum zu xxx -das vorbezeichnete Wohnungseigentumsrecht Nr. x, -das vorbezeichnete Teileigentumsrecht Nr. ***, mit allen Rechten, Pflichten, Bestandteilen und dem Zubehör und ein-schließlich der nach Abschnitt III. dieser Urkunde noch zu erbringenden Bauleistung.
Unterhaltszahlung bei neuem Lebenspartner
vom 9.7.2006 70 € Historischer Preis
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Bei den Berechnungen des Unterhalts habe ich aufgrund der Tatsache, dass ich 2001 und 2002 zu wenig Unterhalt bezahlt habe, auf die Teilung der Besuchskosten verzichtet (ca. 700 Km hin- und zurück).
muss ich meine ex-frau nach 14 jahren ehe evtl. lebenslänglich unterhalten?
vom 12.9.2007 75 € Historischer Preis
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Die Frage: durch meine selbstständigkeit (ich habe die gmbh wieder zurückgekauft und bin nun alleingesellschafter und GF) ist mir das kaufmännische risiko einer one-man-show bewusst: das geschäftsergebnis 2007 wird ca. 50% von 2006, die tendenz weiter sinkend. meine ex-frau macht keine anstalten, für ihren lebensunterhalt irgendwann auch mal selbst zu sorgen. es ist ja auch einigermaßen nachvollziehbar: mit unterhalt und kindergeld kann sie recht angenehm auch ohne arbeit (zumal mietfrei im eigenen haus) leben.. die kinder sind sehr selbstständig (3., 6. und 9. klasse) - und es nicht so, dass man sagen könnte, die mutter sieht es als lebensaufgabe und berufstätigkeit, "zu erziehen". sie verbringt ihre zeit eher mit künstlerischen hobbytätigkeiten, mit denen sie auch (wohl eher geringfügige, aber ich haben da keinen einblick) einnahmen erzielt. diese situation wurmt mich natürlich - weil ich im gegenzug immer mehr arbeiten muss um den o.g. per anordnung fixierten unterhalt leisten zu können. eine einvernehmliche anpassung des unterhalts an die echten zukünftigen verhältnisse (z.b. würde ich gern auch die kinder zu mir nehmen - von mir aus müsste sie mir auch dann nichtmal unterhalt zahlen) scheint nicht möglich, da meine ex-frau kategorisch diskussionen über die unterhaltshöhe, bzw. über ihre (von mir angeregte) mitarbeit zum familien-lebensunterhalt ablehnt. im augenblick habe ich mich zwar mit den unterhaltszahlungen "abgefunden" weil ich sie mir auch derzeit noch leisten kann, allerdings fehlt mir eine akzeptable langfristige PERSPEKTIVE: ich möchte nun gerne eine "situationsanalyse" bzw. empfehlung für meine zukunft: 1. ist es sinnvoll gegen die anordnung vorzugehen und wie wird so eine anordnung aufgehoben?
Grenzgestaltung
vom 7.8.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sachlage: Wir haben 1990 gebaut und erst als im Jahr 1991 unser direkter Nachbar baute, haben wir uns Gedanken über die Grenzeinrichtung gemacht und gemeinsam mit dem Nachbarn entschieden die Grenzlinie durch einen 10 cm breiten einbetonierten kleinen Sockel klar zu definieren. Dieser Sockel verläuft genau auf der Grenze, so dass dieser Sockel also zu je 5 cm in beider Grundstücke reinreicht. Wir haben danach auf unserer Seite eine Thujenreihe gesetzt, die wenn sie 2 m Höhe erreicht hätte auf diesem Niveau gehalten werden sollte.
aufhebungsvertrag mit abfindung, beanstandung einigungsgebühr
vom 1.2.2008 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
sehr geehrte berliner anwält(innen)e, bitte antworten sie nur wenn ihrerseits absolute rechtsicherheit besteht, da ich auf ihren aussagen aufbauend rechtliche schritte (bei uneinsichtigkeit) ankündigen und einleiten möchte. außerdem wäre aus diesem grund ein anwalt aus berlin erforderlich. bitte nicht vom vielen text abschrecken lassen der kernpunkt ist knapp und kurz verständlich. ich beanstande die rechtmäßigkeit der kostenschlußrechnung des anwaltes der mich außergerichtlich (arbeitsrechtlich) gegenüber meinem arbeitgeber vertreten hat. bitte überprüfen sie die kostennote, im speziellen die berechnungsbasis der einigungsgebühr und der daraus ermittelten höhe derselben. folgender arbeitrechtlicher sachverhalt liegt der rechnung zu grunde: seit 04-2007 vertritt mich ein anwalt außergerichtlich gegenüber meinem arbeitgeber. auslöser: die arbeitgeberseitige ankündigung mein arbeitsverhältnis in jedem fall beenden zu wollen, ich sollte damals umgehend einen aufhebungsvertrag unterschreiben oder man würde mich zu gegebener zeit auch anders loswerden. zum zeitpunkt dieser ankündigung und auch danach bin ich AU-geschrieben gewesen und irgendwann wäre eine arbeitgeberseitige krankheitsbedingte kündigung wohl erfolgreich gewesen. ich habe damals nichts unterschrieben und stattdessen diesen anwalt engagiert. der korrespondierte und telefonierte mal mehr, mal weniger mit dem AG. lt.dem anwalt ergab sich zu keinem zeitpunkt ein weg (erst recht nicht nach avisierter mittelfristiger genesung) in ein harmonisches arbeitsverhältnis zurückzukehren, der arbeitgeber blockte und setzte weiter auf zeit. der anwalt sagte mir immer wieder, das der arbeitgeber mich problemlos kündigen könnte bei weiterhin fortdauernden krankheit und dann hätte ich am ende keinen job mehr und bekäme schon gar keine abfindung. irgendwann kam es dann zu korrespondenz zum thema abfindung und aufhebungsvertrag. der anwalt hat dann bei diesen "verhandlungen" rechtsgrundlagen, die sich auf mich nachteilig auswirken würden, völlig unberücksicht gelassen. der wollte meinen fall endlich vom tisch haben. der hatte anfangs gedacht die sache wäre schnell erledigt und hat nicht damit gerechnet das der arbeitgeber so viel zeit schindet und ihn am ausgestreckten arm verhungern läßt. ich habe dann selbst immer wieder recherchiert um ihn auf seine fehlerhaften oder unzureichenden aussagen aufmerksam machen zu können.( siehe auch meine erste anfrage hier im forum) . die letzten monate war der anwalt für mich quasi telefonisch nicht mehr erreichbar. er hat sich immer verleugnen lassen, auf meine dann folgenden mails ist er inhaltlich nicht mehr eingegangen. einen persönlichen termin habe ich ebenfalls nicht mehr bekommen, erst zur unterzeichnung der "vereinbarung" durfte ich vorsprechen. ein mandatsentzug in der "heißen" endphase war jedoch unmöglich. also hab ich interveniert so gut es ging. das dürftige endergebnis sieht nun wie folgt aus: beendigung des arbeitsverhältnisses "auf veranlssung der Bank zum 30.06.08 aus dringenden betrieblichen erfordernissen" in form einer "vereinbarung"vom 19.12.07, unter einhaltung der kündigungsfrist und zahlung einer " abfindung für den verlust des arbeitsplatzes in höhe von 30.000,00 brutto". die abfindung wird gezahlt in "anwendung" einer momentan nicht aktivierten/laufenden betriebsvereinbarung (vom 11.12.1990). ich bin seit dem unterzeichnunsdatum 19.12.07(ein-)seitig des arbeitgebers freigestellt und beziehe bis zum 30.06.08 wieder gehalt. eine verlängerte AU-bescheinigung wurde deshalb von mir nicht mehr eingereicht und der krankengeldbezug damit beendet. würde ich nicht freigestellt sein, wäre ich weiterhin AU-geschrieben da ich noch nicht gesund bin. abgesehen davon, das der anwalt miese arbeit geleistet hat und warscheinlich den unglücklichen verlauf damit gefördert hat möchte er auch noch fett abkassieren, per heute erhielt ich folgendes: Kostenschlußrechnung gem. $ 10 RVG Gegenstandswert: 9.694,74 euro (entspricht 3 bruttogehältern) Geschäftsgebühr §§ 13,14, nr. 2300 VV RVG (1,3) 631,80 eur Gegenstandswert ( das ist jetzt der hammer) 90.000,00 euro Einigungsgebühr § 13, nr. 1000 VV RVG (1,3) 1.660,10 euro Pauschale post telefon nr.7002 VV RVG 20,00 euro (diese pauschale berechnet er das zweite mal, ich habe die schon bei der kostenvorschußberechnung v. 19.11.07 bezahlt) abzüglich kostenvorschuß v. 19.11.07 - 749,00 euro (in dieser rechnung wurde die geschäftsgebühr übrigens auf basis der o.g.drei gehälter mit 1,5 abgerechnet deshalb die abweichung der summen) zwischensumme netto: 1.562,90 euro 19% umsatzsteuer nr. 7008 VV RVG 296,95 euro gesamtbetrag: 1.859,85 euro ich bin momentan gar nicht in der lage so eine summe cash zu zahlen ... nach meinen bisherigen erkundigungen ist der gegenstandswert auf den die einigungsgebühr berechnet wurde utopisch und die höhe der einigungsgebühr damit nicht korrekt. ich habe heute meine rechtschutzversicherung angerufen ( die übrigens die kostenübernahme für die bisherigen anwaltskosten abgelehnt hat da kein schadenfall, da keine klage und außergerichtiche einigung) und habe mit deren anwaltshotline die rechnung besprochen. die haben mir gesagt, das die abfindung nicht hinzugerechnet werden darf und sie diese summe überhaupt nicht nachvollziehen können. nach deren aussage greift das GKG § 42 abs. 4 satz 1 sowie die RVG § 23 Abs. 1 als ich den anwalt engagiert habe, wurde natürlich die kostenfrage besprochen. meine bedenken bezüglich der auswirkung einer etwaigen abfindungsumme auf die gebühren wurden entkräftet, da der anwalt UNS (mein mann war bei diesem gespräch anwesend) erklärte, das wäre nicht so viel, da der maximalbetrag der berechnungsgrundlage sich aus drei bruttogehältern ergibt und das wären so ca. 800-1000 euro zu erwartende anwaltskosten am ende. auf eine einigungsgebühr hat er gar nicht hingewiesen, obwohl schon damals seitens der bank eine auflösung des arbeitsverhältnisses gegen abfindung avisiert worden war. von der einigungsgebühr habe ich erst erfahren als in 12-2007 die aufhebungsvereinbarung erstellt wurde. desweiteren aüßerte sich der anwalt dahingehend, das er das ohnehin über meine rechtschutzversicherung regeln würde, was er nach deren ablehnung jetzt natürlich abstreitet. wenn also überhaupt eine einigungsgebühr berechnet werden darf (das ist meine frage) dann nach meinem kenntnisstand auf der basis der o.g. 3fachen bruttogehälter mit faktor 1,5 bitte teilen sie mir mit, ob eine einigungsgebühr berechnet werden darf und wenn ja, auf welcher max. basis/höhe. bitte ermitteln sie den wert anhand der von mir gemachten angaben. bitte teilen sie mir mit, ob die o.g. gesetzesangaben anwendung finden, ggf. korrigieren sie diese, damit ich den anwalt damit konfrontieren kann. da die rechtschutzversicherung die rechnung als unrechtmäßig anerkennt bzw. mir bei uneinsichtigkeit des anwaltes schaden entsteht, habe ich für den fall, das ich gegen ihn rechtlich vorgehen muß, die deckungszusage für daraus resultierenden kosten. ich hoffe nicht das es dazu kommt, denke aber das die RSV keine deckungszusage erteilt hätte wenn die rechnung des anwaltes korrekt wäre. falls er die rechnung korrigiert, könnte ihm noch die "zeugnisgebühr" einfallen, die muß er dann aber extra ausweisen oder ?