Bei meinem ehemaligen, mittlerweile insolventen Arbeitgeber (der Teil einer nach wie vor erfolgreichen Unternehmensgruppe war) ist im Rahmen einer Aussenprüfung festgestellt worden, dass dieser die Entfernungskilometer meines Dienstwagens zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu niedrig angesetzt hat. Nach Umzug der Firma 2006 bis zur Insolvenz 2008 verlängerte sich mein Arbeitsweg, welches ich auch bei der Geltendmachung der Werbungskosten in meinen Steuererklärungen 2006-2008 berücksichtigte, denen auch sämtliche Gehaltsabrechnungen beigefügt waren. Leider vergass mein Arbeitgeber jedoch, die erhöhte Entfernung in eben diesen n Gehaltsabrechnungen anzupassen, wofür ich jetzt nachbelastet werden soll.