Da die C-GmbH und die A-GmbH, so heißt es erklärend, betriebsrechtlich nach wie vor als eine Einheit anzusehen sind, sei kein neuer Vertrag notwendig, alle Rechten und Pflichten und die Betriebszugehörigkeit blieben erhalten. ... Sollte sich das Unternehmen zu einem Verkauf der C-GmbH oder zur Auflösung der D-GmbH in, sagen wir einmal, zwei Jahren entschließen, muss ich dann fürchten, nicht heute widersprochen zu haben? ... Im Kern geht es mir darum: Wenn ich jetzt nicht widerspreche, verspiele ich damit auf Dauer die Chance, noch mal an anderer Stelle in der A-GmbH weiterzuareiten (im Falle Verkauf/Auflösung), oder "passiert jetzt einfach mal gar nichts"?