Arbeitsvertragsvereinbarung - Klausel zulässig?
In einem Vertrag den ich als selbstständiger Unternehmer mit einem Veranstalter für eine konkrete Veranstaltung schließen möchte, steht folgende Klausel drin: "Der Unternehmer wird seine Steuern sowie etwaige Sozialabgaben, KSK aus den vertraglichen Erlösen selbst abführen und stellt den Veranstalter von jedweden Ansprüchen diesbezüglich frei." ... Wenn ich es richtig verstehe bin ich im Falle dessen, das Sozialabgaben fällig werden, für die BFA im Angestellten-Status und somit Arbeitnehmer.