Grundsteuer-Umlage in Betriebskostenabrechnung
vom 11.3.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wohnen seit 2019 in einem gemischt genutzten Haus zur Miete. Bis zum Wechsel der Hausverwaltung im Jahr 2021 wurde die Grundsteuer in den Betriebskostenabrechnungen nach Gewerbefläche (885m2) und Wohnfläche (394,82m2) getrennt aufgeführt und dann entsprechend umgelegt. Die neue Hausverwaltung legt die gesamte Grundsteuer für das Gebäude nun nur noch auf die Mieter der Wohnfläche (409,82m2) um, so dass sich dieser Posten stark erhöht hat und zu einer Nachzahlung unsererseits führt.