Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Situation ist in der Tat sehr komplex und bedarf einer genauen rechtlichen Prüfung.
In Ihrem Fall scheint es, als ob Sie Opfer von falschen Anschuldigungen und Mobbing geworden sind. Dies ist natürlich eine sehr unangenehme Situation. Allerdings ist es rechtlich gesehen nicht einfach, dagegen vorzugehen. Denn es muss nachgewiesen werden, dass die Anschuldigungen tatsächlich falsch sind und dass Sie systematisch gemobbt werden. Dies kann in der Praxis oft schwierig sein.
Was die Räumungsklage betrifft, so ist es in der Tat so, dass ein Vermieter das Recht hat, eine Wohnung zu kündigen und eine Räumungsklage einzureichen, wenn er einen triftigen Grund dafür hat. Allerdings muss dieser Grund vor Gericht nachgewiesen werden. In Ihrem Fall scheint es, als ob der Vermieter die Räumungsklage aufgrund der angeblichen Verstöße gegen die Hausordnung und die angebliche Spionage mit der Wildkamera begründet hat.
Jedenfalls haben Sie keine Kündigung oder dergleichen erwähnt.
Hier wäre es wichtig zu prüfen, ob diese Gründe tatsächlich zutreffen und ob sie ausreichend sind, um eine Kündigung und Räumung zu rechtfertigen. Zudem wäre zu prüfen, ob das Verfahren vor Gericht ordnungsgemäß abgelaufen ist. Sie erwähnen, dass Sie keine Ladung zur Verhandlung erhalten haben. Dies könnte ein Verfahrensfehler sein, der dazu führen könnte, dass das Urteil aufgehoben wird.
Auch ist verwunderlich, weshalb Sie die Klage und Terminsladung nicht erhalten haben, sondern erst das Urteil. Schon dagegen hätte man doch mit Einspruch vorgehen können.
Dass die Berufung nicht zugelassen wurde, kann auch nicht sein, da in solchen Sachen eine Berufung zum Landgericht immer möglich ist.
Wenn das Urteil rechtskräftig ist, kann man nichts machen, außer Räumungsschutz beantragen. Mehr ist hier dann wohl leider nicht mehr möglich.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihres Problems.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Wir bedanken uns sehr für Ihre ausführliche Antwort.
Ja, es gab eine Kündigung am 22.10.2021 wegen der Wildkamera, die unser Anwalt lächerlich fand, weil wir die Rattenplage beweisen wollten, die uns unser Vermieter nicht glauben wollte. Ein halbes Jahr zuvor hatte der Nachbar, der angeblich ausspioniert wurde, sein Einverständnis gegeben, denn die Ratten hätten auch über seine Terrasse in seine Wohnung gelangen können. Zwischen unseren Terrassen befindet sich eine Trennwand, hinter dieser Trennwand wurde die Wildkamera nur nachts deponiert auf die Rattenlöcher, die sich im vor den den Terrassen liegenden Busch im Gärtchen befinden.
Eben darum sind wir so ratlos, weil wir das bei der erstinstanzlichen Verhandlung nicht aufklären konnten, und auch niemand sich für die Aussage des Nachbarn und auch die Gegebenheiten vor Ort interessiert hat. Im Gegenteil, unser Nachbar wurde von unserem Vermieter bedrängt, eine Aussage GEGEN uns zu machen, was er verweigert hat, weil zwischen uns Einigkeit herrschte wegen des nur nächtlichen Aufstellens der Wildkamera und deren Standort (tagsüber wurde sie immer entfernt).
Deshalb verstehen wir überhaupt, dass die Berufung nicht zugelassen worden ist.
Vielen Dank und freundliche, verzweifelte Grüße.
Ich kann die Sache leider auch nicht weiter beurteilen, da mir keine Unterlagen vorliegen.
Die Berufung ist auf jeden Fall möglich - außer es gab ein Versäumnisurteil und man hat den Einspruch verpasst.
Wie gesagt, ist hier wohl nur noch Räumungsschutz möglich.