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Räumungsklage nach Mobbing

30. September 2023 14:25 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


10:39

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns an Sie, weil wir einfach nicht mehr weiter wissen.
Wir leben seit 18 ½ Jahren in einem Mehrfamilienhaus (9 Parteien) im EG mit einem kleinen Gärtchen. Mehr als 14 Jahre haben wir uns blendend untereinander, auch mit unserem Vermieter (inzwischen 84 Jahre alt), der nicht im Haus wohnt, verstanden, uns gegenseitig geholfen und unterstützt, gemeinsam gefeiert, kurzum wie eine große Patchworkfamilie.
Damals schon gab es ein Rattenproblem, das unser Vermieter gemeinsam mit meinem Mann bekämpft hat.
Vor ca. 3-4 Jahren sind die älteren Bewohner verstorben und es zogen neue Mieter ein. Wir können nur vermuten, dass ein älteres Ehepaar davon nicht mehr in den 2. Stock laufen möchte; jedenfalls ist jemand offensichtlich scharf auf unsere Wohnung und das kleine Gärtchen. Denn wir wurden in nunmehr ca. 100 Schreiben von unserem Vermieter der „dollsten" Sachen beschuldigt.
Das fing damit an, dass wir uns unser Gärtchen eigenmächtig angeeignet, einen Hang aufgeschüttet hätten, dass das Wasser in den Keller laufen würde, immer mehr Blumentöpfe aufstellen würden usw. > Prozess verloren mit dem Ergebnis, dass er unser Gärtchen, da es laut Mietvertrag zur Mietsache gehört, nicht mehr ohne Erlaubnis betreten darf.
Es ging weiter mit diversen Anschuldigungen:
Wir würden die Schuhe vor der Wohnungstür stehen lassen (das machen nicht wir, sondern die neuen Nachbarn)
Wir würden ständig die Kellertüren offen lassen (bei insgesamt 9 Mietparteien sind natürlich nur wir das)
Wir würden Wasser aus dem gemeinschaftlichen Wasch-Trockenraum stehlen > Prozess verloren, er darf solche unsinnigen von den neuen Bewohnern aufgestellten und an ihn herangetragenen Behauptungen nicht mehr äußern.
Mein Mann würde den alleinstehenden Damen und dem Schulmädchen (die Tochter unserer besten Freunde, für die wir Oma und Opa sind) im Haus nachstellen, im Hausflur in Unterhosen herumlaufen, insbesondere wenn ich als seine Ehefrau nicht da sei. (Als wir herausbekommen wollten, wer für diese unmöglichen Anschuldigungen verantwortlich ist, fragten wir die anderen Mieter. Alle haben den Kopf geschüttelt und waren fassungslos; nur die neuen nicht, eine fühlte sich sogar „bedrängt"…)
Wir hätten ein Mikrofon aufgestellt, um die Nachbarn abzuhören. Das sogenannte Mikrofon ist ein Schallpegelmesser. Dieses dient(e) zu unserem Schutz, damit wir nicht beschuldigt werden, zu laut zu sein, was ja angeblich auch schon vorgekommen ist. Wir hatten am Kindertag mit unseren Freunden gefeiert, an einem Sonntag. Wir haben gemeinsam auf der Terrasse gegessen, und die beiden Kinder haben anschließend auf dem Boden gelegen und Karten gespielt. Dass Kinder sich auch mal unterhalten, das eine oder andere Wort ein wenig lauter ist, ist ja wohl das Normalste von der Welt. Nur bei uns nicht, wir bekommen eine Abmahnung. Zum Zweiten dient das sog. Mikrofon dem Schulmädchen als Attrappe, um Sängerin zu spielen.
Ich habe am 30.06.2022 eine für mich schöne Gewitterwolke mit dem Handy gefilmt. 3 Tage später hatte ich eine Abmahnung im Briefkasten wegen unberechtigten Filmens der Nachbarn.
Und so könnten wir noch eine Reihe weiterer Diffamierungen aufzählen. Ist das eigentlich schon Mobbing? Wir denken - ja.
Wir haben immer zu allem geschwiegen und stillgehalten, weil wir dachten, so etwas kann man doch nicht ernst nehmen. Niemals wurden wir nach der Richtigkeit dieser Anschuldigungen gefragt, niemals um Aufklärung gebeten geschweige denn gefragt, was es mit diesen Anschuldigungen auf sich hat.
Vor zwei Jahren trat das Rattenproblem erneut auf, die Ratten liefen uns buchstäblich um die Füße ohne Scheu, etwa drei Stunden lang an einem Abend.
Die Benachrichtigung unseres Vermieters war fruchtlos, es gäbe keine Ratten. Daraufhin haben wir auf Anraten unseres Anwalts das Ordnungsamt eingeschaltet, die auch direkt am nächsten Tag kamen. Wir brauchten dem Herrn gar nicht die Fotos und Videos zu zeigen, er hat direkt an den großen Löchern gesehen „was hier los ist". Der Vermieter musste dann natürlich handeln, hat uns aber der Anschwärzung beim Ordnungsamt öffentlich per Aushang beschuldigt und noch hinzugefügt, dass die Hausbewohner unbedingt aufpassen sollten, dass im Garten nicht wieder Köder ausgelegt würden, um die Ratten anzulocken. Zudem sind wir per weiterer Abmahnung beschuldigt worden, die Ratten anzulocken, weil wir mit den Kindern auf der Terrasse essen und krümeln. Sie können sich unsere Terrasse anschauen, ich glaube sauberer kann man so einen Ort nicht halten.
Da immer wieder Rattenbewegungen waren, und das Problem von ihm vom Tisch gefegt wurde, haben wir nachts zum Beweis eine Wildkamera aufgestellt. Irgendwie mussten wir das Rattenproblem ja beweisen. Zuletzt hatten wir die Tiere sogar in der Küche, sie kamen neben den Wasserrohren herein.
Mit der im Garten deponierten Wildkamera hätten wir angeblich die Nachbarn ausspioniert. Aber der Nachbar, den es betrifft, hatte Kenntnis vom Standort der Wildkamera und war auch damit einverstanden.
Der Vermieter hat uns eine Räumungsklage zugestellt. Zu der Verhandlung am 11.Mai 2023 beim Amtsgericht hatten wir keine Ladung erhalten und konnten somit auch keine Richtigstellung der Ereignisse vornehmen. Vorher hat er versucht, den betreffenden Nachbarn zu einer Aussage gegen uns aufzuwiegeln. Per Urteil - ohne den betreffenden Nachbarn auch nur anzuhören - wurde die Räumung beschlossen.
Die von unserem Anwalt und von der Rechtsschutzversicherung befürwortete Berufung wird nicht zugelassen. Aber hier gerade könnten wir doch aufklären, dass der Nachbar von dem Standort der Wildkamera wusste, die Sache befürwortet hatte, denn die Ratten hätten ja auch in seine Wohnung gelangen können. Und es muss doch klargestellt werden, dass der Vermieter unseren Nachbarn zu einer Falschaussage motivieren wollte.

Wir sind ordentliche Bürger ohne auch nur einen Cent Mietrückstand, haben sogar die Miete gezahlt, als wir die Ratte(n) 4 Wochen lang in der Küche hatten und diese deshalb nicht ordnungsgemäß nutzen konnten.
Nun sollen wir nach erfolgter Verschiebung der Räumungsfrist (04.10.2023) von 3 Monaten (nach ärztlichen Gutachten wegen Suizidgefahr) aus unserer Wohnung, in der wir seit über 18 1/2 Jahren wohnen, vertrieben werden. Wir sind fast 70 Jahre alt und sehr verzweifelt. Mein Mann ist schwerbeschädigt, kann sich kaum bewegen und leider ist unsere Rente auch nicht so, dass wir große Rücklagen anhäufen konnten. Wir haben uns ein Umfeld geschaffen mit Freunden und Nachbarn in der Siedlung, das wir in unserem Alter nicht aufgeben wollen und werden.
Was ist das für eine Justiz, die so ein Urteil fällt ohne zu prüfen; die zwei vom gesamten Privat- und Arbeitsumfeld geachtete Menschen, in die absolute Verzweiflung treibt.
Wir hoffen auf Ihre Unterstützung als unser letztes Mittel und erwarten sehr gerne Ihren Anruf bzw. Ihre Nachricht, um Ihnen nähere Erläuterungen zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

30. September 2023 | 15:05

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Ihre Situation ist in der Tat sehr komplex und bedarf einer genauen rechtlichen Prüfung.

In Ihrem Fall scheint es, als ob Sie Opfer von falschen Anschuldigungen und Mobbing geworden sind. Dies ist natürlich eine sehr unangenehme Situation. Allerdings ist es rechtlich gesehen nicht einfach, dagegen vorzugehen. Denn es muss nachgewiesen werden, dass die Anschuldigungen tatsächlich falsch sind und dass Sie systematisch gemobbt werden. Dies kann in der Praxis oft schwierig sein.

Was die Räumungsklage betrifft, so ist es in der Tat so, dass ein Vermieter das Recht hat, eine Wohnung zu kündigen und eine Räumungsklage einzureichen, wenn er einen triftigen Grund dafür hat. Allerdings muss dieser Grund vor Gericht nachgewiesen werden. In Ihrem Fall scheint es, als ob der Vermieter die Räumungsklage aufgrund der angeblichen Verstöße gegen die Hausordnung und die angebliche Spionage mit der Wildkamera begründet hat.

Jedenfalls haben Sie keine Kündigung oder dergleichen erwähnt.

Hier wäre es wichtig zu prüfen, ob diese Gründe tatsächlich zutreffen und ob sie ausreichend sind, um eine Kündigung und Räumung zu rechtfertigen. Zudem wäre zu prüfen, ob das Verfahren vor Gericht ordnungsgemäß abgelaufen ist. Sie erwähnen, dass Sie keine Ladung zur Verhandlung erhalten haben. Dies könnte ein Verfahrensfehler sein, der dazu führen könnte, dass das Urteil aufgehoben wird.

Auch ist verwunderlich, weshalb Sie die Klage und Terminsladung nicht erhalten haben, sondern erst das Urteil. Schon dagegen hätte man doch mit Einspruch vorgehen können.

Dass die Berufung nicht zugelassen wurde, kann auch nicht sein, da in solchen Sachen eine Berufung zum Landgericht immer möglich ist.

Wenn das Urteil rechtskräftig ist, kann man nichts machen, außer Räumungsschutz beantragen. Mehr ist hier dann wohl leider nicht mehr möglich.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihres Problems.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 30. September 2023 | 17:05

Wir bedanken uns sehr für Ihre ausführliche Antwort.
Ja, es gab eine Kündigung am 22.10.2021 wegen der Wildkamera, die unser Anwalt lächerlich fand, weil wir die Rattenplage beweisen wollten, die uns unser Vermieter nicht glauben wollte. Ein halbes Jahr zuvor hatte der Nachbar, der angeblich ausspioniert wurde, sein Einverständnis gegeben, denn die Ratten hätten auch über seine Terrasse in seine Wohnung gelangen können. Zwischen unseren Terrassen befindet sich eine Trennwand, hinter dieser Trennwand wurde die Wildkamera nur nachts deponiert auf die Rattenlöcher, die sich im vor den den Terrassen liegenden Busch im Gärtchen befinden.
Eben darum sind wir so ratlos, weil wir das bei der erstinstanzlichen Verhandlung nicht aufklären konnten, und auch niemand sich für die Aussage des Nachbarn und auch die Gegebenheiten vor Ort interessiert hat. Im Gegenteil, unser Nachbar wurde von unserem Vermieter bedrängt, eine Aussage GEGEN uns zu machen, was er verweigert hat, weil zwischen uns Einigkeit herrschte wegen des nur nächtlichen Aufstellens der Wildkamera und deren Standort (tagsüber wurde sie immer entfernt).
Deshalb verstehen wir überhaupt, dass die Berufung nicht zugelassen worden ist.
Vielen Dank und freundliche, verzweifelte Grüße.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Oktober 2023 | 10:39

Ich kann die Sache leider auch nicht weiter beurteilen, da mir keine Unterlagen vorliegen.

Die Berufung ist auf jeden Fall möglich - außer es gab ein Versäumnisurteil und man hat den Einspruch verpasst.

Wie gesagt, ist hier wohl nur noch Räumungsschutz möglich.

ANTWORT VON

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