Der Rechtsanwalt verlangt zudem von mir, da ich laut seinen Worten meinen nachbarrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen bin, gemäß § 284 und § 286 BGB seine entstandenen Kosten in Höhe von 392,66 € zu tragen. ... Ich denke, dass ich hier absolut im Recht bin und nichts von der anderen Seite zu befürchten habe wie Klage- und Prozeßandrohung. Ich habe kein Interesse in der Zukunft nur noch über Anwälte zu korrespondieren und daher möchte ich wissen, reicht es aus, wenn ich als Privatmann dem Anwalt meiner Nachbarn antworte oder sollte ich doch, um Fallstricke zu vermeiden, einen eigenen Anwalt einschalten, dann leider zu meinen Kosten ?