Der Eintrag beinhaltet nicht mein Darlehen für Renovierungsarbeiten die ich an seiner Immobilie leistete. Hierzu wurde im Vergleich des Landgerichts vom 21.06.2011 schriftlich vereinbart: Im Hinblick auf die Renovierungsarbeiten in der Wohnung des Erdgeschoss, die der Beklagte vornehmen möchte erklärt der Betreuer: Ich bin bereit mit dem Beklagten und seinem Rechtsanwalt, nachdem die Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden, die Wohnung zu begehen und dann zu bestätigen, welche Renovierungsarbeiten hier vorgenommen wurden. ... Der Wert der Renovierung liegt ca. bei 80 000 €, die ich selbst durchführte.