verlängerte KÜndigungsfrist beim Arbeitsvertrag
vom 24.1.2013
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli / Köln
Mein Problem ist nun: ich habe schon einen neuen ARbeitsvertrag unterschrieben, aber meine Kündigungsfristen nicht ganz verstanden, und somit angenommen, ich hätte 4 Wochen KÜndigungsfrist und die verlängerten Fristen bei längerer Betriebszugehörigkeit gelten nur für den Arbeitgeber. ich hab somit zum 1.3. einenneuen Arbeitsvertrag unterschrieben und wollte den alten mit der 4-Wochen-Frist zum 28.2. kündigen. ... Er meinte, meine Position (Teilzeitsekretärin) wäre so verantwortungsvoll, dass ich frühestens in zwei oder drei Monaten kündigen könnte. ... Welche rechtlichen Konsequenzen könnten mich ereilen, wenn ich beim alten Arbeitgeber nach dem 28.2. nicht mehr erscheine?