Arbeitsrecht bei Kündigung
vom 5.4.2013
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Kündigungszeit vertraglich 6 Wochen nach eingang der schriftlichen Kündigung. ... Vertraglich sind keinerlei Vermerke im Arbeitsvertrag wie mit den Überstunden umgegangen werden muss. Vorherige Kündigungen haben immer frei bekommen.