Rückbauverpflichtung bei Auszug
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Mietereinbau handelt, sondern, daß die Wohnung unserem Wunsch entsprechend einvernehmlich vom Vermieter gestaltet wurde und wir anstatt einer höheren Miete eben die Kosten für die Verglasung direkt übernahmen. ... Nun wollen wir aus der Wohnung ausziehen und der Vermieter verlangt nun auf Grund entsprechender Regelungen in seinen Allgemeinen Vertragsbedingungen den Rückbau der Verglasung durch uns bzw. ... Die Frage ist nun, ob wir die Verglasung ausbauen müssen oder bei Auszug einfach dort lassen können?