Die Begründung war, dass sie als Erbin mit der Auskunftsverpflichtung ihre eigene Erbbeute schmälern müsste und damit dies gegen ihre monetären Interesse steht und sie damit rechnet, wenn sie eine eidesstattlicher Versicherung abgibt, damit als Beamtin rechnen muss, dass ich bei einem Meineid sofort Strafanzeige stellen würde. ... Kann die Ergänzungsbetreuerin mit einem einmaligen wertlosen und inhaltslosen Auskunftsbeantwortungsschreiben (mit dem ich rechne, sonst würde dieser Schachzug meiner Halbschwester keinen Sinn machen) diesen Auskunftsanspruch erfüllen und damit das gewonnen Teilurteil auf diesem Weg erfolgreich abwehren.