Erbengemeischaft
vom 24.5.2007
100 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Nun meine Frage: Mein Bruder lebt seit seiner Geburt (1960), mit einer Unterbrechung von vielleicht zwei Jahren ständig in diesem Haus. Er mußte in dieser Zeit nie irgend einen Betrag für Miete, Essen, Trinken etc. zahlen. Seit dem Tod unserer Mutter, der Vater starb schon vor 30 Jahren ) bewohnt er das Haus alleine, selbstverständlich ohne Mietzahlung und auch ohne Unterhaltskosten wie Miete, Heizkosten, Versicherungen etc.Diese wurden bisher aus dem restlichen Barvermögen unserer Mutter bestritten.