an einem grundstück mit haus besteht eine erbengemeinschaft von 2 personen zu 2/3 und 1/3, die jedoch nicht auf den boden festgelegt sind. eine realteilung wurde von dem 2/3 inhaber abgelehnt. auf dem 1/3 besteht ein nießbrauchsrecht für eine 3te person. fragen: 1. wie kann der nießbraucher sein nießbrauchsrecht ausüben, wenn er nicht weiss wo, keine einigung erzielbar, zb welches stockwerk beziehbar, welcher gartenteil nutzbar 2. wenn es zu einer teilungsversteigerung kommt und der 2/3 eigentümer auch eigentümer des restlichen 1/3 werden sollte. wie verhält es sich mit dem nießbrauch, wie kann der eigentümer des jetzt gesamten grundstücks seine 2/3 nutzen, wenn nicht festgelegt ist welches 1/3 der nießbraucher nutzt und mit diesem keine einigung zu erzielen ist?