Werkvertragsforderung
vom 18.1.2012
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben die Rechnung für Sanitärarbeiten anerkannt über 4300,-- mit dem Vorbehalt der Abnahme. Bei der Abnahme mußten wir feststellen, dass das eingebaute Material zu einem überhöhten, nicht vereinbarten Preis berechnet wurde. Haben die Differenz zum mündliche vereinbarten Preis gekürzt und den Rest bezahlt.