Hausverkäuferin tritt kurzfristig zurück; Schadensersatz möglich
vom 2.5.2006
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Die Verkäuferin möchte jedoch noch einige Zeit in dem Objekt wohnen bleiben, jetzt aber schon verkaufen. ... Wir sitzen jetzt auf den Kosten des Kredites und möchten wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, der Verkäuferin unsere entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen (vor allem die Kosten für die Stornierung des Kredits und die Notarkosten).