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Betreuter Miterbe ohne Angehörige verstorben untätiger Nachlasspfleger

22. Dezember 2022 22:26 |
Preis: 60,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr sehr geehrte Damen und Herren,
Ich war bzw bin in einer Erbengemeinschaft mit einer betreuten, entmündigten Person, die leider vor 1,5 Jahren verstorben ist. Sein Betreuer ordnete daher einen Nachlasspfleger über das Nachlassgericht an. Zum Erbe gehört eine Eigentumswohnung, Und ein hoher Betrag anhand von Aktien, Depos, Sparbüchern etc. Der Erbteil von uns beiden liegt o lag bei 50 %
Alle Kosten für Beerdigung,Steuern etc von ca 10.000 Euro habe ich alleine gestemmt u bis heute 3 Jahre später aus der Erbmasse nicht erstattet bekommen. Vor fast 2 Jahren musste ich einen Kredit von 65000 Euro für die Erbschaftsteuer aufnehmen, den ich monatlich mit sehr viel Geld abtragen muss, obwohl ich bis heute keinen Cent geerbt habe.
Die geerbte Immobilie wurde „eigentlich" verkauft, der Käufer bekam am 7.11.22 die Wohnungsschlüssel, allerdings fehlt zur Auszahlung nur noch die Bestätigung des Nachlasspflegers, das die Pflegschaft beim Verkauf noch bestand. Er wurde von dem bearbeiteten Notar bereits daran erinnert.
Im Februar wurde die Auflösung der Konten, Aktien, etc beantragt, mit einer Auszahlung zu 50% auf mein Konto u zu 50% auf das Treuhandkonto des Nachlasspflegers. (Genauso ist die Zahlung der Immobilie geregelt) Der Nachlasspfleger macht aber so gut wie nichts. Ich sitze auf den Kosten ganz alleine. Ich als Erbe war immer vorhanden, kann nichts dafür, das mein Miterbe ohne bekannten Erben verstirbt.
Welche Möglichkeiten habe ich, endlich meine Auslagen erstattet und mein Erbe zu bekommen.
Durch die Kredittilgung und Auslagen für Beerdigung etc stehe ich vor dem finanziellen Ruin, alle Ersparnisse sind weg. In der Kanzlei des Nachlasspflegers werde ich ständig abgewimmelt, vertröstet und bekomme keine klaren Aussagen.
Das kann doch nicht rechtens sein.
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort

22. Dezember 2022 | 23:02

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

So wie Sie es geschrieben haben, kann ich nachvollziehen, dass Sie momentan überhaupt keinen finanziellen Spielraum mehr haben, irgendwelche Tätigkeiten einzuleiten.
Ich würde da auch nicht weiter in Vorleistung gehen.

Der Nachlasspfleger vertritt die Erben (vor-)gerichtlich in allen den Nachlass betreffenden Angelegenheiten.
Der Nachlasspfleger haftet den (Mit-)Erben gegenüber für den von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden.
Das Nachlassgericht hat die Tätigkeit des Nachlasspflegers zu beaufsichtigen und gegebenenfalls einzuschreiten. Unter Umständen ist der Nachlasspfleger vom Nachlassgericht zu entlassen.

Ich würde mich daher zunächst an dieses wenden und wenn das allein nicht ausreicht, einen Anwalt oder eine Anwältin (vor Ort am besten) einschalten der bzw. die Sache weiterverfolgt.

In der Tat liegt nämlich ein Unterlassen des Nachlasspflegers vor, dass so nicht hinzunehmen ist und seine Haftung dafür gilt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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