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Hausverkäuferin tritt kurzfristig zurück; Schadensersatz möglich

2. Mai 2006 20:40 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


20:00

Auf der Suche nach einem Haus, wurden wir uns schnell mit dem Makler und der Verkäuferin einig. Die Verkäuferin möchte jedoch noch einige Zeit in dem Objekt wohnen bleiben, jetzt aber schon verkaufen. Für uns war das klein Problem, wir haben nur zur Bedingung gehabt, dass unsere Bereitstellungszinsen von ihr übernommen werden. Dies wurde bei dem ersten Gespräch auch von ihr bestätigt.

Daraufhin wurde ein Kaufvertragsentwurf vom Notar erstellt, und wir haben einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Beim gemeinsamen durchgehen des Entwurfs, verkündete uns die Verkäuferin, dass sie jetzt nicht mehr bereit wäre, die Bereitstellungszinsen zu übernehmen. Da wir nur noch einen Tag hatten, um bei der Bank kostenlos alles abzusagen, haben wir darauf gedrängt, vorher noch einen Kompromiss zu finden. Dieser wurde auch gefunden, beide Parteien sollten jetzt einen Teil der Zinsen zahlen. Dann wurde auf Wunsch der Verkäuferin noch ein weiterer Entwurf vom Notar erstellt. Wir haben dem Entwurf zugestimmt und auch den vom Notar vorgeschlagenen Termin bestätigt. Einen Tag vor dem Termin sagte die Verkäuferin dem Notar und dem Makler (dieser dann uns) ab.

Wir haben ein Schreiben der Verkäuferin, auf dem alle Änderungen des Entwurfs von ihr schriftlich belegt sind, darauf ist auch ersichtlich, dass sie darauf bestanden hat, dass vorher ein Darlehensvertrag von uns verhanden sein muss.

Wir sitzen jetzt auf den Kosten des Kredites und möchten wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, der Verkäuferin unsere entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen (vor allem die Kosten für die Stornierung des Kredits und die Notarkosten).

Vielen Dank im Voraus

2. Mai 2006 | 21:36

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch gegen die Beinahe-Verkäuferin aus der sogenannten "culpa in contrahendo".

Hierfür spricht insbesondere, daß der Vertrag bereits aufgesetzt war und ein Kompromiß ausgearbeitet vorlag.

Vielleicht könnten Sie kurz mitteilen, warum die Gegenseite den Notartermin absagte (Soweit das Ihnen bekannt ist).

Bitte benutzen Sie hierzu und bei sonstigem Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber


Rückfrage vom Fragesteller 2. Mai 2006 | 22:03

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Lt. Aussage des Maklers hätte Sie sich unter Druck gesetzt gefühlt, ich habe aber seit unserem zweiten Treffen kein Wort mehr mit der Dame gesprochen, dass ist alles über den Makler gelaufen (meiner Meinung und der des Maklers kann keiner bestätigen, dass wir Sie unter gesetzt hätten).

Heißt das "Grundsätzlich" von Ihnen, dass unsere Forderungen (Kredit u. Notarkosten) recht problemlos eingefordert werden können oder müssen wir mit großen Problemen rechnen?

Einen schönen Abend noch.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Mai 2006 | 20:00

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Informationen und die Nachfrage!

Solange die Gegenseite das "unter-Druck-setzen" nicht beweisen kann, ist es unerheblich.

Das "grundsätzlich" ist Juristenslang, ich bitte um Entschuldigung, daß dieser Rückfall passierte. Es soll bedeuten, daß der Anspruch besteht, jedoch eventuell einige Fallstricke existieren. Deswegen auch meine Rückfrage.

In Ihrem Fall kann ich basierend auf Ihrer Darstellung keine größeren Probleme erkennen. Dennoch rate ich Ihnen, die Sache einem Kollegen zu übergeben.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

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