Meine Frage jetzt: Dieser Wintergarten ist meines Erachtens eher wie ein Zelt anzusehen, weil es NICHT wirklich ein festes Bauwerk ist, ist auch nicht im Winter zu nutzen, eher wie ein Wetterschutz anzusehen. Wie ist es des weiteren wirklich mit der Verjährung, beträgt diese 3 Jahre oder evtl weniger?