Gibt es bei der Unterhaltsberechnung auch so etwas wie Verhältnismäßigkeiten oder wird stur nach For
vom 2.5.2006
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Hallo, folgende Eckdaten: Ehemann, Ehefrau, 2 Kinder (6 u. 8J.) ... Der Ehemann hat mit seiner jetzigen Lebensgefährtin ein uneheliches Kind, für das ebenfalls für das anrechenbare Einkommen Unterhalt abgezogen wird. Nun die Milchmädchenrechnung: Würde dieser Unterhalt so bei Gericht durchgehen, hätte die (Noch)Ehefrau ein monatliches Einkommen von ca. € 3200 (Unterhalt + eig.