sehr geehrte damen und herren, 2004 wurde ich, wegen einer straftat aus dem jahre 1999 zu 18 monaten haft (btmg) verurteilt. die strafe wurde zur bewährung ausgesetzt.im januar 2006 fanden beamte bei einer verkehrskontrolle 0,3 gramm cannabis in meinem fahrzeug. es erfolgte eine geldstrafe. die blutprobe war negativ da der konsum schon mehrere tage zurücklag. seit mir 1989 die fahrerlaubnis erteilt wurde, war ich im verkehr unauffällig, weder habe ich einen unfall verursacht noch war ich in einen verwickelt. mein punktekonto weisst seit dem ersten tag den stand "0" auf, niemals wurde mir die fahrerlaubnis wegen alkohol oder drogen entzogen. dies nur als hintergrundinformation. meine konkreten fragen: 1. ist es richtig dass ich die ständigen mir lästigen urinproben am strassenrand verweigern kann ? ... 3.die wohl wichtigste frage, kann ich nachdem die probe bestätigt hat, dass ich wie jedesmal absolut nüchtern bin, den anordnenden beamten in irgendeiner art und weise für sein oder ihr fehlverhalten zur rechenschaft ziehen ?