Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst geben Sie ja selbst zu, den Diebstahl begangen zu haben. Das Weitere, wird die Ermittlungsbehörde regeln.
Nun zum Verhalten des Detektivs. Es gibt ein sog. Festnahmerecht für Jedermann gem. § 127 StPO
. Festnahmegrund kann dabei neben der Fluchtgefahr des Täters auch die Weigerung des Verdächtigen sein, seine Identität preiszugeben oder die sonstige Unmöglichkeit der Identitätsfeststellung (z.B. ausweislos oder aggressiv). Wer also einen Straftäter persönlich kennt, darf ihn nicht vorläufig festnehmen - es sei denn, er ist verdächtig, sich den Strafverfolgungsbehörden zu entziehen (z.B. Untertauchen). Die Festnahme selbst muss verhältnismäßig erfolgen. Sie darf z.B. bei geringsten Vergehen nicht zu erheblichen Verletzungen beim Täter führen. Fesselungen an den Extremitäten sind statthaft, soweit dies erforderlich ist (Aggressivität, Widerstand, Fluchtversuch). Die Wegnahme von Sachen des Verdächtigen ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit rechtens, um die Flucht zu verhindern (z.B. Fahrrad, Schlüssel). Kann die Person nicht der Polizei übergeben werden (kein Telefon und menschenleeres Gebiet) kann der Festgenommene auch zur nächsten Polizeidienststelle verbracht werden. Dem Festgenommenen ist der Grund bekanntzugeben (ein Dolmetscher muß jedoch nicht herbeizogen werden). Die Polizei sollte herbeigeholt werden.
Der Verdächtige darf nur so lange festgehalten werden, wie es notwendig und erforderlich ist. Was dem Sicherheitsdienst nicht gestattet wird, ist eine Körperverletzung.
Sollte eine solche vorliegen, sollten Sie umgehend Strafanzeige erstatten.
Ansonsten hat sich der Detektiv wohl richtig verhalten.
Ich empfehle zur Schadensbegrenzung, den Diebstahl zuzugeben und Reue zu zeigen. Das Strafmaß wird so sehr gering ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
Diese Antwort ist vom 05.05.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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