Zur Begleichun von Forderungen aus 2015 ohne vorherige Mahnung verpflichtet?
vom 7.12.2017
58 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm. / Stuttgart
Jetzt, nach mehr als 2 Jahren, erhebt die Apotheken-Inhaberin ohne vorherigen Hinweis oder Mahnung Forderungen von Rechnungsbeträgen aus 2013 und 2015 in 4stelliger Summe.