Prüfung Kaufvertragsentwurf einer Eigentumswohnung
vom 19.12.2014
60 €
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. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Kaufvertrag mit Auflassung (Eigentumswohnung) beurkunden und erklärten, handelnd wie angegeben: § 1 Vorbemerkung Wir haben mehr als 14 Tage vor der heutigen Beurkundung einen Entwurf dieser Urkunde erhalten. ... Die Beteiligten weisen den Notar übereinstimmend an, die vom Käufer geson-dert erteilte Löschungsbewilligung, zu deren Bewilligung und Beantragung der Käufer die Notariatsangestellten [...] angestellt beim amtierenden Notar, jeden von ihnen einzeln, unwiderruflich bevollmächtigt, die diesbezüglichen Bewilligungen und Anträge abzugeben, für die zu seinen Gunsten einzutragende Vormerkung dem Grundbuchamt zum Vollzug vorzulegen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: [was für ein Satz…] a)Der Notar hat die Bestätigung über die Fälligkeit des Kaufpreises an den Käufer zu der im Urkundeneingang aufgeführten Anschrift ver-sandt und b)Der Verkäufer hat dem Notar schriftlich mitgeteilt, dass er wegen nicht rechtzeitiger Zahlung des Kaufpreises von dem Kaufvertrag zurückge-treten ist bzw. die Erfüllung des Vertrages abgelehnt hat und c)Der Käufer hat dem Notar auf schriftliche Aufforderung hin nicht in-nerhalb von 14 Tagen nachgewiesen, dass der Kaufpreis gezahlt ist. ... Der Notar hat nur die vorgenannten Voraussetzungen zu prüfen, nicht dagegen die Frage, ob der Verkäufer materiell zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt ist.