Ich weiß heute,dass ich zu der Zeit in eine akute Psychose verfiel,welche von einer Lungenentzündung quasi Begleitservice hatte.Das bedeutete natürlich einige Wochen stationären Klinikaufenthalt,ambulante Therapiesitzungen und und und.Dazu kam meine Tochter in Pflege und es kam zum Trauma mit einer Major Depression.Ich schaffte es nach gefühlten 716 Anläufen mein Abi "auf Eis" zu legen und das Marketing sollte ich nach Auskunft unter Vorbehalt kündigen.Fristgerecht kündigte ich es also,damit die Zeit nicht weiter davon läuft.Die Ratenzahlungen musste ich da aber weiter tätigen (beim Abi komischerweise nicht) und nun ist es schon längst bezahlt.Ich habe es bis heute geschafft 4 Einsendeaufgaben einzuschicken,die 5.liegt hier auf meinem Rechner.Ich habe das komplette Lernmaterial hier liegen,aber meine Konzentration als auch Motivation sind einfach nur weg.Da mich die Fortbildung trotz 20 % Rabatt 2070,00 Euro gekostet hat,habe ich dchon mit der FEB telefoniert,ob die vielleicht eine Idee haben,außer dass ich denen ca 2000 Euro für 4 Korrekturen bezahlt habe.Man konnte mir nicht helfen.Bevor ich alles in die Tonne schmeisse,hab ich das FernUSG gelesen und bin über "§5 - Kündigung (3) Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entspricht." gestolpert.Ich verstehe nur nicht was es für mich bedeutet.Soll ich die Kündigung zurückziehen, um davon Gebrauch machen zu können bzw.kann ich mich überhaupt auf § 5 berufen?