Guten Tag, ich bin seit Oktober 2012 Franchisenehmer bei einer Fitnesskette für Frauen und habe einen 10-Jahres-Franchisevertrag abgeschlossen (anonymisierter Auszug daraus siehe unten). ... Um Ihnen dennoch entgegenzukommen könnten wir uns im Falle einer vorzeitigen Schließung Ihres Instituts vorstellen, unsere finanziellen Ansprüche gegen Sie zu reduzieren. ... Insbesondere steht dem Franchisegeber das Recht zur sofortigen außerordentlichen Kündigung zu, wenn der Geschäftsbetrieb aus vom Franchisenehmer zu vertretenden Umständen nicht spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Vertrages eröffnet ist. (3) Einer Kündigung aus dem wichtigen Grund der verzögerten Geschäftseröffnung müssen ernsthafte Bemühungen des jeweils vertragstreuen Partners vorangegangen sein, den andern zu vertragsgemäßem Verhalten anzuhalten; außerdem sind zwei schriftliche Abmahnungen zu übermitteln, wobei zwischen erster und zweiter Abmahnung sowie zweiter Abmahnung und Kündigung jeweils eine angemessene Frist von 30 Tagen zur Herstellung eines vertragsgemäßen Zustandes einzuräumen ist. (4) Jede Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie durch eingeschriebenen Brief erfolgt. § 30 Schlichtungsklausel (1) Streitigkeiten über die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sind im Hinblick auf ihre möglichen Auswirkungen auf den Erfolg des Systems einvernehmlich zu regeln. (2) Können sich die Parteien nicht einigen, rufen sie einen Schlichterausschuss an, dessen Besetzung einvernehmlich bestimmt wird, wobei bei Meinungsverschiedenheiten der Franchisegeber den Stichentscheid hat.