Habe ich nach Ende der Ausbildung Anspruch auf 13. Monatsgehalt?
vom 15.12.2009
35 €
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beantwortet von
Im direkten Anschluss daran bin ich in ein befristetes Angestelltenverhältnis übernommen worden. ... Monatsgehalt wie folgt modifiziert wird: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund eines vor dem 01.10.2005 begründeten Arbeitsvertrages mit einem der o. g. ... Dies gilt für einen neuen befristeten Arbeitsvertrag, z.B. einer Verlängerung nach dem TzBfG, aber auch für einen neuen Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitgeber der oben genannten Unternehmen.“ Meine Frage ist ob ich nach ende der Ausbildung aufgrund der oben genanten Beschlüsse eigentlich weiterhin einen Anspruch auf das 13.