Bald endet meine Elternzeit, und der Arbeitgeber will mir die Arbeitsbedingungen, die ich vor der Elternzeit hatte (100% Arbeitszeit), nicht zurückgeben. ... Text aus der Vereinbarung: "...wird in Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom 15.11.2016, Änderungsvereinbarung vom 07.08.2017, 22.10.2018 sowie 18.08./19.08.2022 folgendes vereinbart: Zu § 3 – Arbeitszeit: (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen ab 01.02.2025 19,5 Stunden (entspricht 50 % einer Vollzeitbeschäftigung von 39 h/Woche). ... Zu § 2 – Vergütung: (1) Unter Maßgabe der ab 01.02.2025 verändert vereinbarten Arbeitszeit von 19,5 h/Woche ergibt sich folgende veränderte Vergütung: Entgeltgruppe TVöD VKA, Anlage E, Entgeltgruppe P5, Stufe 3 : 1.509,51 Euro Großraumzulage: 135,00 Euro Geriatriezulage: 23,01 Euro Pflegezulage TVöD, § 15 Nr. 2.3a: 12,50 Euro Pflegezulage TVöD, § 15 Nr. 2.3b: 60,00 Euro Gesamtbrutto: 1.740,02 Euro § 3 Diese Änderungsvereinbarung tritt mit Wirkung zum 01.02.2025 in Kraft.