Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsvertrages
vom 22.5.2014
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Er möchte wieder in seinem erlernten Beruf arbeiten und sucht in Abstimmung mit seinem jetzigen Arbeitgeber nach einer neuen Arbeitsstelle. ... Der jetzige Arbeitgeber hält beide Optionen für realisierbar, eine Kündigung bzw. eine Aufhebung des Arbeitsvertrages im gegenseitigen Einvernehmen. ... Gefährdet er durch einvernehmliche Aufhebung seines jetzigen Arbeitsvertrages im Falle einer Kündigung in der Probezeit in seinem neuen Arbeitsverhältnis seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?