Feuchtigkeit im Keller
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2012 bin ich Eigentümer einer Wohnung in einem damals neu erbauten Haus mit insgesamt vier Wohnungen. Meine Wohnung wird vermietet. Leider hat der Architekt damals den Fehler begangen, in den vier Abstellräumen im Keller nur insgesamt zwei Fenster einbauen zu lassen, die beide nicht von einem einzelnen Abstellraum aus geöffnet oder geschlossen werden können, sondern die Nutzer benachbarter Abstellräume können "ihr" Fenster nur zusammen öffnen oder schließen.