Eigentümerversammlung: braucht der verwalter eine merheit um aktiv zu werden
vom 11.2.2010
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
hallo, wir sind mit unseren hauskosten in verzug, können zur zeit auch nicht zahlen. jetzt gibt es morgen eine außerordentliche eigentümversammlung. in der einladung ist folgender punkt aufgeführt: -- ermächtigung der verwaltung zur aktiven prozessführung zur eintreibung der rückstände. -- wir sind ein 4 parteien haus wobei 2 parteien rückständig sind und nicht zahlen KÖNNEN. es geht um 2700 euro. wir habe 44 % der stimmrechte und der zweite schuldner 20 %. meine fragen: braucht der verwalter eine merheit um aktiv zu werden oder reicht ein anteilhaber um das ganze ins rollen zu bringen ? (brauch er überhaupt stimmen um aktiv zu werden ?) in der vorherigen versammlung (november 2009) wurde einstimmig die stundung des betrags von allen beschlossen. darf jetzt 3 monate später schon wieder darüber abgestimmt werden oder gibt es dazu fristen ?