Visum zur Eheschließung in Deutschland
beantwortet von
Rechtsanwalt Kourosh Aminyan / Köln
Mit einer Überprüfungszeit von weiteren 3 Monaten ist zu rechnen.“ Es wurde nicht darauf eingegangen, welche Unstimmigkeiten aufgetreten sind. ... 3.Da das OLG Brandenburg für das Verfahren „zur Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses“ auch noch mal 2-3 Monate benötigt, ist nach jetzigem Stand der Dinge nicht mit einer Heirat in diesem Jahr zu rechnen. ... Immerhin reden wir von einigen tausend Euros, die ich als zusätzliche Steuerlast aufzubringen habe, weil eine deutsche Behörde Zeit verliert um Sachverhalte zu überprüfen, die nicht relevant für das eigentliche Verfahren sind. 4.Eine Frage zum grundsätzlichen Verfahrensablauf: Kann das Visum zur Eheschließung VOR dem abgeschlossenen Verfahren „zur Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses“ erteilt werden?