Wir haben uns von einem Anwalt einen Ehevertrag erstellen lassen.Wir hatten dazu eine ca.halbstündige beratung,zwei vorschläge in Schriftform.Es ist kein umfassender Ehevertrag.Er beinhaltet nur folgende Punkte:1.Gütertrennung der Ehepartner und 2.die Erklärung,dass der gesamte Hausrat im Besitz der Ehefrau ist.Weitere vereinbarungen wurden dort nicht getroffen.Der Ehevertrag wurde von einem Notar beglaubigt,den wir gesondert zahlten.der Anwalt schickte nun die Rechnung.Er berechnet pauschal 1000,00EUR.entsprechend "Honorarabsprache",die nie stattgefunden hat.Meine Frage nun,nach welchen Kriterien wird so ein vertrag berechnet,welche Abrechnungsgrundlagen hat der Anwalt dafür?Kann ich eine detaillierte Aufschlüsselung seiner Tätigkeit und Kosten verlangen,ohne dass es mich noch mehr kostet?