Stimmverbot Verwalter bei Verwalterwahl gem. § 25 Abs. 5
vom 8.6.2010
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Immer wieder das "leidige" Thema - Verwalterwahl! Auf einer anstehenden Eigentümerversammlung steht als TOP die Verwalterbestellung an. Der amtierende Verwalter stellt sich erneut auf 5 Jahre zur Verfügung.