Guten Tag, ich habe folgenden Sachverhalt: Eine 1-Mann-GmbH (Mantelgesellschaft ohne Aktivität und Werte, Stammkapital bereits aufgebraucht, keine Überschuldung) findet einen Investor, der bereit ist, für eine gemeinsame neue Unternehmung in die Gesellschaft eine Einlage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB von 70.000 € zu tätigen (also in das Eigenkapital, kein Darlehen, keine Kapitalerhöhung) und dafür 50% der GmbH-Anteile erhalten soll. ... Kap 11.21 Nr. 13: Die Gutschirft des Mehrwertes, der über den Einlagewert hinausgeht, kann als Darlehen gewährt werden oder der Kapitalrückliage gutgeschrieben werden.