ich teile mir mit einer mieterin eine doppelgarage ohne zwischenwand mit 2 toren.die stirnseite ist lt.vermieter der mieterin vorbehalten,damit das fahrrad der 14j.tochter dort abgestellt werden kann.die stirnwand hat eine tür,die aber nicht genutzt wird,da die tochter zu schwach sei,ihr rad über die schwelle und eine stufe zu heben(vermieter ist der vater,mit mieterin geschieden).zum nutzen schiebt die tochter das rad durch die schmale gasse zwischen den autos. nachdem letztes jahr schon ein dicker kratzer an der haube entstanden war,kontrolliere ich täglich mein auto nach evtl.schäden.in diesem jahr habe ich 2 neue kratzer an der haube,dazu ist die spiegelabdeckung sehr zerkratzt,und ganz neu ist eine tiefe schramme-ca.15cm-am vorderen kotflügel.auf meine bitte,das ihrer versicherung zu melden,reagierte die mieterin sehr heftig-meine tochter war das nicht-beweisen sie mir das usw. der vermieter sagt nur,er habe seine tochter gefragt-sie habe ihm versichert,nichts berührt zu haben. meine frage : bin ich bei diesem sachverhalt total ohne schutz?