Eigenkündigung - Arbeitszeugnis und Zeitpunkt?
vom 19.5.2011
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ich habe mein Arbeitsverhältnis (Bezirksleitung in einem Filialunternehmen) unter Einhaltung der 6-wöchigen Kündigungsfrist am 09.05.2011 zum 30.06.2011 persönlich bei dem Geschäftsführer gekündigt. In diesem persönlichen Gespräch habe ich meine Beweggründe für die Eigenkündigung dargelegt und betont, dass ich einen guten und fairen Austritt aus dem Unternehmen wünsche. Ich war zu diesem Zeitpunkt gesundheitlich (psychisch) stark angeschlagen, sodass ich 2 Tage nach meiner Eigenkündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht habe.