Vorraussetzung ist, dass das Kind im Förderzeitraum zum inländischen Haushalt des Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit Beginn der Nutzung der hergestellten oder angeschafften Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, für jedes weitere Jahr des Förderzeitraums mit Beginn des Kalenderjahres, für das eine Eigenheimzulage festzusetzen ist (§ 10 EigZuIG). ... Ein zusätzlicher Anspruch auf Kinderzulage für die zweite Wohnung bestünde also nur, wenn die Kinder zum Zeitpunkt der Anschaffung des Objekts im Förderzeitraum zum Haushalt der Anspruchsberechtigten gehörten. ... Sie verlangt sowohl eine Familienwohnung, die vom Steuerpflichtigen und der Personen, die zu seinem Haushalt gehört, genutzt wird, als auch, dass der Steuerpflichtige Verantwortung für das materielle wohl des Haushaltsangehörigen trägt und dass zwischen den Personen familiären Bindungen bestehen und unterhalten werden, was sich in der Fürsorge für den Haushaltsangehörigen niederschlägt (BFH/NV 2002, 429).