Änderung der AGB bei Stromjahresvertrag - Recht zur Kündigung?
vom 26.10.2009
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Allerdings haben wir fristgerecht (binnen 6 Wochen) der Änderung der AGB´s schriftlich wiedersprochen und dem Anbieter mitgeteilt, auf Basis der neuen AGB´s den Vertrag nicht verlängern zu wollen. ... Aus meiner Sicht wird ein Vertrag immer erst mit der Anerkennung der AGB´s rechtskräftig. Wenn ich also eine Vertragsverlängerung erhalte, aber mit der mitgeteilten Änderung der AGB´s nicht einverstanden bin und dieser Änderung widerspreche, kommt aus meiner Sicht keine Verlängerung - sprich Vertrag - zu stande.