hallo, wegen unfall kann ich derzeit leider nur klein schreiben, sorry dafür. zum anliegen. derzeit wird vom notar eine teilungserklärung, für ein mietshaus dessen alleineigentümer ich derzeit noch bin, erstellt. es gibt eine remise im hh die in der abgeschlossenheitsbescheinigung, 3 wohnungen ausweist (die sind derzeit auch vermietet) sowie einen raum, der als nicht zu wohnzwecken ausgewiesen ist. ich möchte gerne sondereigentümer, dieses derzeit nicht zu wohnzwecken dienenden raumes bleiben, da ich diesen raum langfristig mit der anderen wohnung im eg der remise zu einer grossen wohnung zusammenlegen bzw. ev. so verkaufen möchte. derzeit wird der raum von den mietern in der remise als abstellkammer genutzt. nun zum problem. solange dieser raum als "abstellkammer" genutzt wird, habe ich natürlich keine lust, dafür wohngeld bzw. rücklagen etc zu bezahlen. möchte also nicht, dass der raum in die miteigentumsanteile einfliesst. der notar hat nun den vorschlag gemacht, den raum aus dieser miteigentumsliste zu entfernen und der vermieteten wohnung im eg der remise, ein sondernutzungsrecht für diesen "abstellraum" zu gewähren. für mich stellt sich allerdings die frage, ob dieser raum dann nicht doch zum gemeinschaftseigentum wird und ich diesen dann später nicht mehr einfach so ohne weiteres zusammenlegen darf bzw. als zusammengelegte wohnung verkaufen könnte. ist etwas schwierig, ich hoffe sie verstehen das problem und haben vielleicht eine lösung. besten dank.