Denkmalschutzaufwendungen 15 %-Grenze bei anschaffungsnahen Herstellungskosten
vom 17.10.2024
für 121 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Hintergrund: (…) „Wer ein Gebäude kurz nach der Anschaffung umfangreich modernisiert, muss beachten, dass er die Instandsetzungskosten unter Umständen nicht sofort als Erhaltungsaufwand, sondern nur als Herstellungskosten über die AfA steuerlich abziehen kann. Grund ist die Regelung für sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG), nach der Aufwand für eine Gebäudeinstandsetzung und -modernisierung, die innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt wird, zu den Herstellungskosten des Gebäudes zählt, wenn er ohne Umsatzsteuer 15 % der Gebäudeanschaffungskosten übersteigt. (…)" (Quelle: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/ofd-kommentierung-15-grenze-inkl-denkmalschutzaufwendungen_164_145696.html Ganz herzlichen Dank