Fristlose Kündigung wg. schleppender Mietzahlung
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Zur Sachlage: Habe ein Haus an zwei Personen vermietet, die beide den einen Mietvertrag unterschrieben haben (keine Einzelverträge).Im Mietvertrag wurde eine Miete als Gesamtsumme, zahlbar bis zum 15.jeden Monats, vereinbart. ... Nach zwei Monaten kam eine der beiden "50% Mieten" schon nicht mehr pünktlich. ... Nach 5 Monaten mahnte ich meine Mieter erstmalig telefonisch, die Miete pünktlich zu zahlen und auch als Gesamtsumme zu überweisen.