ORIGINALREAKTION DES VK IN DER ERSTEN MAIL: "Ich würde mich gerne mit freuen aber für mich war die Auktion eine Katastrophe.Nur auf Grund eines Irrtum ist es zu dieser Auktion gekommen, denn ich biete meine Artikel normalerweise in meinem Shop an,den mir ein Freund installiert hat.Eigentlich sollten die Matratzen als Shopartikel zum sofortkauf&neu=Festpreis zum Kauf stehen.Bei meinem ersten Versuch selbst Artikel in meinen Shop einzustellen ist es mir nun passiert,das ich das falsche Format gewählt habe.Die sofortkauf-Option in einer normalen Auktion verliert wohl ihre Güligkeit,sobald ein Gebot vorliegt.So konnten die Matratzen für einen sehr geringen Preis ersteigert werden.Da es sich um Neuwahre handelt,die ab Werk verschickt wird,muß ich selbst je nach Ausführung 338,- bzw.312,- € bezahlen.Ein Verlust,den ich unmöglich tragen kann.Ich habe mein Geschäft erst kürzlich angefangen und kann das unmöglich verkraften.Mir ist klar,das das meiner Beweretung nich gerade gut tut,aber ich bitte Sie mir irgendwie entgegen zu kommen.Ich weis,das es für mich die Möglichkeit gibt wegen Irrtum den Kauf anzufechten,aber ich denke doch das wir uns irgend wie einigen können." ... Erst jetzt, da ich nach der Versandabwicklung fragte, sagte sie mir, dass die ware viel zu günstig versteigert wurde, ihr dadurch ein großer, finanzieller schaden entstünde und er den Kauf anfechten wolle es handelt sich um zwei neue matratzen im gesamtwert von ca. 600 Euro, die ich für ca 80 euro ersteigert habe...wer kann mir helfen?